---
title: "§ 3 BATZV — Antrag"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/batzv/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/batzv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:36+00:00"
---

# § 3 BATZV — Antrag

Altersteilzeit kann frühestens ein Jahr vor Erfüllung der Voraussetzungen nach § 93 Absatz 3 oder Absatz 4 des Bundesbeamtengesetzes und spätestens drei Monate vor Beginn der Altersteilzeit beantragt werden. Sie kann entweder im Blockmodell oder im Teilzeitmodell bis zum Eintritt in den Ruhestand beantragt werden.

---

— Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten des Bundes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/batzv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
