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title: "Art 3 BaslÜbkG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/basl_bkg/art-3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/basl_bkg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:36+00:00"
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# Art 3 BaslÜbkG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 25 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

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— Gesetz zu dem Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/basl_bkg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
