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title: "Anlage 4 AWV — (zu § 66)AUSWIB1 Bestandsmeldungen der Forderungen und Verbindlichkeiten im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 66 ff. der Außenwirtschaftsverordnung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/awv_2013/anlage-4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:36+00:00"
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# Anlage 4 AWV — (zu § 66)AUSWIB1 Bestandsmeldungen der Forderungen und Verbindlichkeiten im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 66 ff. der Außenwirtschaftsverordnung

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 23 - 25)







Meldeinhalte

Angaben zum Meldepflichtigen

Angaben zum Einreicher

Kontaktdaten für Rückfragen

Meldedatum







Liste der Forderungen und Verbindlichkeiten, gegliedert nach:

Sitzland des Schuldners/Gläubigers

Währung der Forderung/Verbindlichkeit (außer für derivative Finanzinstrumente)

Bestandsarten gemäß Bestandsartenverzeichnis

Betrag (in Tausend Euro/fremde Währungen sind in Euro umzurechnen)







Bestandsartenverzeichnis (AUSWI) zur Außenwirtschaftsverordnung der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz

Finanzbeziehungen gegenüber ausländischen Banken (ohne Wertpapiere)

•Forderungen

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

•Verbindlichkeiten

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

Finanzbeziehungen gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)

– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind

•Forderungen

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

•Verbindlichkeiten

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist

•Forderungen

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

•Verbindlichkeiten

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist

•Forderungen

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

•Verbindlichkeiten

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

Finanzbeziehungen gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)

•Forderungen

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

•Verbindlichkeiten

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken

– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind

•Forderungen

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

○aus geleisteten Anzahlungen

•Verbindlichkeiten

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

○aus empfangenen Anzahlungen

– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist

•Forderungen

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

○aus geleisteten Anzahlungen

•Verbindlichkeiten

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

○aus empfangenen Anzahlungen

– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist

•Forderungen

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

○aus geleisteten Anzahlungen

•Verbindlichkeiten

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

○aus empfangenen Anzahlungen

Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken

•Forderungen

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

○aus geleisteten Anzahlungen

•Verbindlichkeiten

○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr

○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr

○aus empfangenen Anzahlungen

Derivative Finanzinstrumente gegenüber Ausländern

•Forderungen

○an ausländische Banken

○an ausländische verbundene Nichtbanken

○an ausländische sonstige Nichtbanken

•Verbindlichkeiten

○gegenüber ausländischen Banken

○gegenüber ausländischen verbundenen Nichtbanken

○gegenüber ausländischen sonstigen Nichtbanken

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— Außenwirtschaftsverordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
