---
title: "§ 2 AuslWoBauG — Höhe der Bausparsumme"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/auslwobaug/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/auslwobaug/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:35+00:00"
---

# § 2 AuslWoBauG — Höhe der Bausparsumme

Die nach § 1 verwendete Bausparsumme darf für den Bausparer insgesamt 60.000 Deutsche Mark nicht übersteigen.

---

— Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/auslwobaug/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
