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title: "§ 1 AusbBerAufhV 3 — Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Schiffszimmerer/Schiffszimmerin"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/ausbberaufhv_3/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/ausbberaufhv_3/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:35+00:00"
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# § 1 AusbBerAufhV 3 — Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Schiffszimmerer/Schiffszimmerin

Die Anerkennung des Ausbildungsberufes Schiffszimmerer/Schiffszimmerin wird aufgehoben.

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— Dritte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/ausbberaufhv_3/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
