Siebente Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 17.10.1989
- Fundstelle:
- BGBl I 1989, 1924
- Stand:
- 20130405125937
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist:
1.
In den Vereinigten Staaten von Amerika:
Ohio
Nevada
2.
In Kanada:
OntarioDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 24. Februar 1989 (BGBl. I S. 372).
Der Bundesminister der Justiz
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