AUG§1Abs2Bek 17

Siebzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
24.11.1993
Fundstelle:
BGBl I 1993, 2045
Stand:
20130405132019
(XXXX)

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes verbürgt ist im Verhältnis zu den kanadischen

Nordwest-Territorien.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 13. April 1993 (BGBl. I S. 928).

Bundesministerium der Justiz

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