Siebzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 24.11.1993
- Fundstelle:
- BGBl I 1993, 2045
- Stand:
- 20130405132019
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes verbürgt ist im Verhältnis zu den kanadischen
Nordwest-Territorien.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 13. April 1993 (BGBl. I S. 928).
Bundesministerium der Justiz
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