AUG§1Abs2Bek 11

Elfte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
23.07.1991
Fundstelle:
BGBl I 1991, 1789
Stand:
20130405131146
(XXXX)

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes verbürgt ist im Verhältnis zu dem Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika

Kentucky.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 27. März 1991 (BGBl. I S. 883).

Der Bundesminister der Justiz

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