AUG§1Abs2Bek 09-1988

Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
27.09.1988
Fundstelle:
BGBl I 1988, 1784
Stand:
20130405125902
(XXXX)

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist:

1.

In den Vereinigten Staaten von Amerika:

Arizona

Arkansas

Hawaii

Louisiana

Michigan

Oklahoma

Texas

2.

In Kanada:

NeubraunschweigDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 1. Juli 1988 (BGBl. I S. 1041).

Der Bundesminister der Justiz

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