AUG§1Abs2Bek 07-1987

Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
20.07.1987
Fundstelle:
BGBl II 1987, 420
Stand:
20260506175646
(XXXX)

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist:

1.

In den Vereinigten Staaten von Amerika:

Connecticut

Kalifornien

Montana

North Carolina

North Dakota

Oregon

2.

In Kanada:

Manitoba

Der Bundesminister der Justiz

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