AUG§1Abs2Bek 03-1988

Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
14.03.1988
Fundstelle:
BGBl I 1988, 351
Stand:
20260506175321
(XXXX)

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist:

In den Vereinigten Staaten von Amerika:

New Jersey

Washington

West Virginia

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 4. November 1987 (BGBl. I S. 2381).

Der Bundesminister der Justiz

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.