---
title: "§ 44a AufenthV — Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/aufenthv/44a"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:35+00:00"
---

# § 44a AufenthV — Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU

An Gebühren sind zu erheben 109 Euro.

---

— Aufenthaltsverordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
