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title: "Anlage 5 ATA-OTA-APrV — (zu § 18 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b)Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/ata-ota-aprv/anlage-5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/ata-ota-aprv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:35+00:00"
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# Anlage 5 ATA-OTA-APrV — (zu § 18 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b)Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2324)



Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung







Name, Vorname



GeburtsdatumGeburtsort



hat in der Zeit vom ___________________ bis ___________________ mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen Unterricht sowie an der praktischen Ausbildung für

[…] Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten

[…] Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten

gemäß § 13 Absatz 1 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes in Verbindung mit § 1 der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung teilgenommen.





Die Ausbildung ist – nicht – über die nach dem Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz zulässigen Fehlzeiten hinaus – um _____ Stunden* – unterbrochen worden.







Ort, Datum

(Stempel)

 

 

Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur

der Schulleitung

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— Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten 1

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/ata-ota-aprv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
