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title: "§ 3 ASG — Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/asg/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/asg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:35+00:00"
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# § 3 ASG — Voraussetzungen für die Sicherstellung von
Arbeitsleistungen

Beschränkungen und Verpflichtungen nach § 2 sind im Verteidigungsfall zulässig. Beschränkungen und Verpflichtungen nach § 2 Nr. 1 und 2 sind außerdem nach Maßgabe des Artikels 12a Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 des Grundgesetzes zulässig. Die Verpflichtung zu Ausbildungsveranstaltungen (§ 29) ist auch zulässig, wenn die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 nicht gegeben sind.

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— Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/asg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
