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title: "Anlage 5 AnzV — (zu § 8 Abs. 1 und 2 AnzV)"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/anzv_2006/anlage-5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/anzv_2006/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:35+00:00"
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# Anlage 5 AnzV — (zu § 8 Abs. 1 und 2 AnzV)

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2814 - 2816;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



PB



Passivische Beteiligungsanzeige





Bundesanstalt für

FinanzdienstleistungsaufsichtDeutsche Bundesbank

Hauptverwaltungwird durch die BBk ausgefüllt

Identnummer des Instituts



PrüfungsverbandInstitut



□ Einzelanzeige□ Sammelanzeige

Dies ist Teilanzeige Nr.     von insgesamt     Teilanzeigenmit Wirkung vom:       





1.  Art der Anzeige



□ Bedeutende Beteiligung (§ 24 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 1a Nr. 3 Alt. 1 KWG)□ Enge Verbindung (§ 24 Abs. 1 Nr. 12, Abs. 1a Nr. 1 KWG)

□ Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem dem Institut nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 24 Abs. 1a Nr. 3 Alt. 2 KWG)





2.  Anlass der Anzeige (Nur auszufüllen bei der Abgabe einer Einzelanzeige)



□ Erwerb□ Veränderung□ Aufgabe





3.  Anteilseigner



⃞ CRR-Kreditinstitut

(§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG)⃞ Wertpapierinstitut

(§ 2 Abs. 1 WpIG)⃞ E-Geld-Institut

(§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZAG)

⃞ sonstiges Kreditinstitut

(§ 1 Abs. 1 KWG)⃞ Finanzdienstleistungsinstitut

(§ 1 Abs. 1a KWG)⃞ Kapitalverwaltungsgesellschaft

(§ 17 KAGB)

⃞ Finanzinstitut

(Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR)⃞ Finanzunternehmen

(§ 1 Abs. 3 KWG)⃞ Anbieter von Nebendienstleistungen

(Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR)

⃞ Finanzholding-Gesellschaft

(Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR)⃞ gemischte Finanzholding-Gesellschaft

(Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR)⃞ Versicherungsunternehmen

(§ 7 Nr. 33 VAG)

⃞ Versicherungsunternehmen

eines Drittstaats

(§ 7 Nr. 34 VAG)⃞ Versicherungs-Holdinggesellschaft

(§ 7 Nr. 31 VAG)⃞ Zahlungsinstitut

(§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZAG)

⃞ sonstiges Unternehmen⃞ sonstiger Anteilseigner





Name/Firma und Rechtsform des Anteilseigners (lt. Registereintragung)/Geburtsdatum bei natürlichen PersonenIdentnummer (falls bekannt)



PLZSitzStaat



Register-Nr./AmtsgerichtRechtsträgerkennungWirtschaftszweigServicenummer





4.  Nur auszufüllen bei der Anzeige einer bedeutenden Beteiligung eines Dritten an einem nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 24 Abs. 1a Nr. 3 KWG)





Firma und Rechtsform des nachgeordneten ausl. Unternehmens (lt. Registereintragung)Identnummer (falls bekannt)



PLZSitzStaat



RechtsträgerkennungWirtschaftszweigServicenummer





5.  Angaben zu den Beteiligungsquoten, 



wird durch die BBk ausgefüllt

Ident-Nr. des

Anteilseigners/Beteiligungs-

unternehmensFirma, Rechtsform und Sitz

(lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat;

Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung; Wirtschaftszweig; bei natürlichen Personen

zusätzlich Angabe des Geburtsdatums;

Identnummer (falls bekannt); ServicenummerKapitalanteil, Kapital

des Instituts/

Unternehmens

Tsd. EuroStimm-

rechts-

anteil

in

ProzentVerhältnis zum

Institut

in

ProzentTsd. Euro













Der Anteilseigner hält an dem Institut eine durchgerechnete Kapitalquote in Höhe von       Prozent.

Seite 1



6.



Weitere Angaben

Nur auszufüllen bei der Anzeige bedeutender Beteiligungen

Die Beteiligung an dem Institut (bei Anzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 3 KWG: an dem nach § 10a KWG nachgeordneten ausländischen Unternehmen) wird von dem Anteilseigner im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen gehalten





□ ja

Falls „ja“ angekreuzt wurde, sind in der Unternehmensliste der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen nähere Angaben zu den anderen Personen oder Unternehmen zu machen.





Nur auszufüllen, wenn keine oder weniger als 10 Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden

□ Auf die Geschäftsführung kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden:





Besondere Bemerkungen







Sachbearbeiter/inTelefon-Nr.E-Mail



Ort/DatumFirma/Unterschrift

Seite 2

Fußnoten:

Diese Seite ist nicht mit einzureichen.

## Fußnoten

(+++ Anlage 5 Tabelle unter Nr. 3 Kursivdruck: Aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde das Wort "Kapitalverwaldungsgesellschaft" durch das Wort "Kapitalverwaltungsgesellschaft" ersetzt +++)

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— Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/anzv_2006/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
