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title: "Anlage AMBtAngV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/ambtangv/anlage"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/ambtangv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:35+00:00"
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# Anlage AMBtAngV

1



Stoffe zur pH-Wert-Einstellung oder zur Pufferung

1.1



in Arzneimitteln zur Anwendung auf der Haut und Schleimhaut einschließlich der Vaginalschleimhaut, mit Ausnahme der Arzneimittel zur Anwendung am Auge:

Äpfelsäure und ihre Salze

Bernsteinsäure

Citronensäure und ihre Natriumsalze

Essigsäure und ihre Magnesium-, Natrium- und Kaliumsalze

Kaliumhydroxid

Maleinsäure

Milchsäure und ihr Natriumsalz

Natriumcarbonat

Natriumhydrogencarbonat

Natriumhydroxid

Salzsäure und ihre Natrium-, Kalium-, Magnesium- und Calciumsalze

Schwefelsäure und ihre Natrium-, Kalium- und Magnesiumsalze

Wasser

Weinsäure

1.2



in Arzneimitteln zur Anwendung am Auge:

Essigsäure und ihre Natrium- und Kaliumsalze

Kaliumhydroxid

Natriumcarbonat

Natriumhydrogencarbonat

Natriumhydroxid

Salzsäure

Wasser

2



Stoffe in oral anzuwendenden Arzneimitteln:

Äpfelsäure und ihre Salze

Bernsteinsäure

Cellulose

Citronensäure und ihre Natriumsalze

Drucktinten und ihre Bestandteile

Essigsäure und ihre Magnesium-, Natrium- und Kaliumsalze

Fette, natürliche

Gelatine

Kaliumhydroxid

Maleinsäure

Mono- und Disaccharide, abbaubare, ausgenommen Lactose, sowie Sorbit und Xylit, wenn mit der Tagesdosis des Fertigarzneimittels für Erwachsene nicht mehr als 3 g und für Kinder nicht mehr als 2 g verabreicht werden

Milchsäure und ihr Natriumsalz

Natriumcarbonat

Natriumhydrogencarbonat

Natriumhydroxid

Öle, natürliche

Salzsäure und ihre Natrium-, Kalium-, Magnesium- und Calciumsalze

Schwefelsäure und ihre Natrium- und Kaliumsalze

Siliciumdioxid

Stärke

Wasser

Weinsäure

3



Stoffe in Impfstoffen in physiologisch unbedeutenden Mengen:

Aminosäuren und Peptide, Purine und Pyrimidine

Elektrolyte

Mono- und Disaccharide, abbaubare

Vitamine und ihre Vorprodukte

Wasser

Zuckeralkohole (Dulcit, Inosit, Mannit, Sorbit)

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— Verordnung über die Angabe von Arzneimittelbestandteilen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/ambtangv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
