---
title: "§ 13 AltvDV — Anzeigepflichten des Zulageberechtigten"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/altvdv/13"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/altvdv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:35+00:00"
---

# § 13 AltvDV — Anzeigepflichten des Zulageberechtigten

Liegt ein Tatbestand des § 95 des Einkommensteuergesetzes vor, hat der Zulageberechtigte dies dem Anbieter ab Beginn der Auszahlungsphase anzuzeigen.

---

— Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge und zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren sowie zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/altvdv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
