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title: "§ 9 AltSchG — Antrag"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/altschg/9"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/altschg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:35+00:00"
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# § 9 AltSchG — Antrag

Die Anträge auf Teilentlastung nach § 4 und auf Zahlung einer Zinshilfe nach § 7 sind bei der kreditgebenden Bank spätestens bis zum 31. Dezember 1993 zu stellen.

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— Gesetz über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/altschg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
