---
title: "§ 87 ALG — Vorzeitige Wartezeiterfüllung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/alg/87"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/alg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:34+00:00"
---

# § 87 ALG — Vorzeitige Wartezeiterfüllung

Die Vorschrift über die vorzeitige Wartezeiterfüllung findet nur Anwendung, wenn der Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit nach dem 31. Dezember 1994 eingetreten ist.

---

— Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/alg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
