---
title: "§ 12 ALehrV — Evaluierung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/alehrv/12"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/alehrv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:34+00:00"
---

# § 12 ALehrV — Evaluierung

Diese Verordnung wird fünf Jahre nach dem 7. Mai 2026 evaluiert. Die Evaluierung wird unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern unter Beteiligung des Kuratoriums der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durchgeführt.

---

— Verordnung über die allgemeine Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/alehrv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
