Bekanntmachung der Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2023
- Ausfertigungsdatum:
- 17.11.2022
- Fundstelle:
- BGBl I 2022, 2135
- Stand:
- 20260506175731
Auf Grund des § 68 Satz 1 bis 3 und des § 114 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, von denen § 68 zuletzt durch Artikel 17 Nummer 23 Buchstabe a und b des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) geändert und § 114 zuletzt durch Artikel 13 Nummer 9 des Gesetzes vom 12. Juni 2020 (BGBl. I S. 1248) geändert worden sind, wird bekannt gemacht:
1.
Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2023 monatlich 286 Euro.
2.
Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2023 monatlich 279 Euro.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.