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title: "Anlage 2 AHStatDV — Verzeichnis der Arten des Geschäfts"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/ahstatdv_2022/anlage-2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/ahstatdv_2022/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:34+00:00"
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# Anlage 2 AHStatDV — Verzeichnis der Arten des Geschäfts

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2594)



Die Arten des Geschäfts sind grundsätzlich die in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 der Kommission genannten Arten.

Darüber hinaus sind unter der Art des Geschäfts 6: „Vorübergehende Warenverkehre für nationale Zwecke“ im Extrahandel anzugeben:

67: Warensendungen zur oder nach Reparatur

68: Zolllagerverkehr für ausländische Rechnung

69: Sonstige vorübergehende Warenverkehre bis einschließlich 24 Monate und weitere von der Anmeldung befreite Warenverkehre.

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— Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/ahstatdv_2022/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
