---
title: "§ 3 AgrarZahlVerpflV — Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/agrarzahlverpflv/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/agrarzahlverpflv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:34+00:00"
---

# § 3 AgrarZahlVerpflV — Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung

Wer landwirtschaftliche Flächen beregnet oder sonst bewässert, hat bei einer erlaubnispflichtigen oder bewilligungspflichtigen Gewässerbenutzung im Sinne von § 9 Absatz 1 Nummer 1 oder 5 des Wasserhaushaltsgesetzes im Falle einer Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand nachzuweisen, dass die Erlaubnis oder Bewilligung vorliegt.

---

— Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/agrarzahlverpflv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
