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title: "Art 6 AFSG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/afsg/art-6"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/afsg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:34+00:00"
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# Art 6 AFSG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 18 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

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— Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/afsg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
