AFG§116G

Gesetz zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen

Ausfertigungsdatum:
15.05.1986
Fundstelle:
BGBl I 1986, 740
Stand:
20260506174833
Eingangsformel

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1

-

Art 2

Aufhebung von Anordnungen

Die Neutralitäts-Anordnung vom 22. März 1973 (Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 1973 S. 365) und die Anordnung zur Ergänzung der Neutralitäts-Anordnung vom 14. Juli 1982 (Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 1982 S. 1459) werden aufgehoben.

Art 3

Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.

Art 4

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.