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title: "§ 1 ADLV — Geltungsbereich"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/adlv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/adlv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:34+00:00"
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# § 1 ADLV — Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten der Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes sowie für die Bewerberinnen und Bewerber für diese Laufbahnen.

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— Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/adlv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
