---
title: "§ 12a AbwAG — Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/abwag/12a"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/abwag/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:34+00:00"
---

# § 12a AbwAG — Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anforderung der Abgabe haben keine aufschiebende Wirkung. Satz 1 ist auch auf Bescheide anzuwenden, die vor dem 19. Dezember 1984 erlassen worden sind.

---

— Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/abwag/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
