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title: "§ 13 AbgG — Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/abgg/13"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:34+00:00"
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# § 13 AbgG — Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen

Ein Mitglied des Bundestages, das im letzten Vierteljahr der Wahlperiode in den Bundestag eintritt, hat keinen Anspruch auf die Leistungen nach § 12 Abs. 2 und 3, wenn der Bundestag seine Tätigkeit bereits abgeschlossen hat.

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— Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
