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title: "Art 10 2. AAÜG-ÄndG — Auflösung des Sondervermögens der Bundesrepublik Deutschland"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/aa_g_ndg_2/art-10"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/aa_g_ndg_2/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:34+00:00"
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# Art 10 2. AAÜG-ÄndG — Auflösung des Sondervermögens der Bundesrepublik
Deutschland

Das als Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland geführte Guthaben des Rentenfonds der Partei des Demokratischen Sozialismus wird aufgelöst und in den Haushalt des Bundes überführt.

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— Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/aa_g_ndg_2/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
