Definition · Zivilrecht

Zwangsvollstreckungsverfahren (§ 704 ZPO)

§ 704 ZPO
Definition
Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist ein Verfahren, bei dem einen zivilrechtlichen Anspruch durchsetzt.
Erläuterung
Kommentar
Eine ähnliche Definition findet sich in Thomas/Putzo, ZPO, 45.A. 2024, Vor § 704 RdNr. 1.
Kontext

Was ist das Zwangsvollstreckungsverfahren?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.