---
title: "Definition: Zustandsstörer (§ 1004 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/zustandsstoerer-1004-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
---

# Zustandsstörer (§ 1004 BGB)

## Definition

Ist die Störung nicht unmittelbar auf eine Handlung zurückzuführen, sondern geht sie vom Zustand von Sachen und Anlagen aus, so kann der <word idx="0"/> oder derjenige, der die Anlagen betreibt oder den beeinträchtigenden Zustand in seinem <word idx="1"/> willentlich aufrechterhält, als Zustandsstörer in Anspruch genommen werden.

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/zustandsstoerer-1004-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
