Definition · Strafrecht

Zusammenrottung (§ 124 StGB)

§ 124 StGB
Definition
Eine Zusammenrottung lässt sich durch die räumliche Vereinigung und die Übereinstimmung des Willens zur Aggression kennzeichnen. Sie kann sich aus einer zunächst Versammlung entwickeln.
Kontext
Definiere den Begriff „Zusammenrottung“ (§ 124 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.