Definition · Öffentliches Recht

Zusätzliche selbstständige Beschwer (§ 79 Abs. 2 S. 1 VwGO)

Definition

Eine zusätzliche selbstständige Beschwer (§ 79 Abs. 2 S. 1 VwGO) ist jede Änderung des ursprünglichen Verwaltungsakts durch die Widerspruchsbehörde zuungunsten des durch diesen Verwaltungsakt Belasteten.

Erläuterung
Kontext
Definiere den Begriff der zusätzlichen selbstständigen Beschwer (§ 79 Abs. 2 S. 1 VwGO)!
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Schmidt, Verwaltungsprozessrecht, 19.A. 2020, RdNr. 845ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.