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title: "Definition: Zugang einer Willenserklärung (§ 130 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/zugang-einer-willenserklaerung-130-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Zugang einer Willenserklärung (§ 130 BGB)

## Definition

Eine Willenserklärung ist zugegangen, wenn die Erklärung so in den <word idx="0"/> des Empfängers gelangt ist, dass er von ihr Kenntnis nehmen kann und wenn unter <word idx="1"/> Umständen mit der Kenntnisnahme zu <word idx="2"/> ist.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/zugang-einer-willenserklaerung-130-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
