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title: "Definition: Zueignung, Rechtswidrigkeit der (§ 242 Abs. 1 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/zueignung-rechtswidrigkeit-der-242-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Zueignung, Rechtswidrigkeit der (§ 242 Abs. 1 StGB)

## Definition

Rechtswidrig ist eine beabsichtigte Zueignung, wenn der Täter keinen fälligen und einredefreien Anspruch auf Übereignung der weggenommenen Sache hat.

## Erläuterung

Vorsicht: An dieser Stelle treten häufig Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Gattungs- und insbesondere Geldschulden auf.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/zueignung-rechtswidrigkeit-der-242-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
