Definition · Zivilrecht

Zedent & Zessionar (§ 398 BGB)

§ 398 BGB
Definition
Der ist derjenige, der im Rahmen einer Abtretung (=Zession) eine Forderung (). Der ist derjenige, der im Rahmen einer Abtretung eine Forderung bekommt ().
Erläuterung
Lerntipp
Der Zedent flennt, der Zessionar schreit „Hurra“.
Kontext
Ähnlich und doch verschieden. Was bedeuten die Begriffe „Zedent“ und „Zessionar“ (§ 398 BGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.