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title: "Definition: Wohnung, dauerhafte genutzte Privat- (§ 244 Abs. 4 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/wohnung-dauerhafte-genutzte-privat-244-abs-4-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Wohnung, dauerhafte genutzte Privat- (§ 244 Abs. 4 StGB)

## Definition

Eine dauerhafte Nutzung kann dann angenommen werden, wenn die Wohnung von ihrem <word idx="0"/> regelmäßig über einen längeren Zeitraum <word idx="1"/> und als Wohnung <word idx="2"/> genutzt wird.

## Erläuterung

Eine abschließende Klärung der Begriffsauslegung steht noch aus.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/wohnung-dauerhafte-genutzte-privat-244-abs-4-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
