Definition · Strafrecht

Wohnung (§ 123 Abs. 1 StGB)

§ 123 Abs. 1 StGB
Definition
Eine Wohnung ist eine Räumlichkeit, deren Zweck darin besteht, Menschen zu gewähren, ohne hierbei in erster Linie ein zu sein.
Kontext
Definiere den Begriff „Wohnung“ (§ 123 Abs. 1 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.