Definition · Strafrecht

Wohnung (§ 123 Abs. 1 StGB)

Definition

Eine Wohnung ist eine Räumlichkeit, deren bestimmungsgemäßer Zweck darin besteht, Menschen Aufenthalt zu gewähren, ohne hierbei in erster Linie ein Arbeitsraum zu sein.

Kontext
Definiere den Begriff „Wohnung“ (§ 123 Abs. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Feilcke, in: MüKo-StGB, 4. A. 2021, § 123 RdNr. 11.
  • Fischer, StGB, 72.A. 2025, § 123 RdNr. 6.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.