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title: "Definition: Willenserklärung (vor § 104 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/willenserklaerung-vor-104-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Willenserklärung (vor § 104 BGB)

## Definition

Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf den Eintritt eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtet ist. Der Erklärende bringt zum Ausdruck, dass nach seinem Willen eine bestimmte Rechtsfolge eintreten bzw. gelten soll.

## Erläuterung

Auf die <b>Begründung, Änderung oder Beendigung</b> eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses ist die Willenserklärung gerichtet. Klassisches Beispiel bildet die Kündigung eines Mietverhältnisses — wer sie ausspricht, bringt damit zum Ausdruck, dass er das Mietverhältnis (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/535.html" title="&sect; 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags">§ 535 BGB</a>) beenden möchte.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/willenserklaerung-vor-104-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
