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title: "Definition: Willenserklärung (vor § 104 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/willenserklaerung-vor-104-bgb-2"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Willenserklärung (vor § 104 BGB)

## Definition

Eine Willenserklärung ist eine auf den Eintritt eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtete private Willensäußerung.

## Erläuterung

Auf die Begründung, Änderung oder Beendigung eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses ist eine Willenserklärung gerichtet. Beispielhaft ist die Kündigung eines Mietverhältnisses zu nennen: Wer die Kündigung ausspricht, gibt zu erkennen, dass er das Mietverhältnis (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/535.html" title="&sect; 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags">§ 535 BGB</a>) zu beenden wünscht.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/willenserklaerung-vor-104-bgb-2
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
