Definition · Zivilrecht

Willenserklärung (vor § 104 BGB)

vor § 104 BGB
Definition
Eine ist eine auf den eines rechtsgeschäftlichen gerichtete private .
Erläuterung
Auf die Begründung, Änderung oder Beendigung eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses ist eine Willenserklärung gerichtet. Beispielhaft ist die Kündigung eines Mietverhältnisses zu nennen: Wer die Kündigung ausspricht, gibt zu erkennen, dass er das Mietverhältnis (§ 535 BGB) zu beenden wünscht.
Kontext

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.