Definition · Zivilrecht

Willenserklärung (vor § 104 BGB)

Definition

Eine Willenserklärung ist eine auf den Eintritt eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtete private Willensäußerung.

Erläuterung
Kontext

Definiere den Begriff „Willenserklärung“:

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Wendtland, in: BeckOK, BGB, 73.Ed. 2025, § 133 RdNr. 4. 

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.