Definition · Zivilrecht

Willenserklärung (vor § 104 BGB)

Definition

Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf den Eintritt eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtet ist. Der Erklärende bringt zum Ausdruck, dass nach seinem Willen eine bestimmte Rechtsfolge eintreten bzw. gelten soll.

Erläuterung
Kontext

Einer der wichtigsten Bausteine des BGB AT ist der Begriff der „Willenserklärung“. Doch was versteht man unter einer „Willenserklärung“?

Rechtsprechung & Quellen 2

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.