Definition · Öffentliches Recht

Wiederholung Bebauungszusammenhang: Kriterien

§ 34 Abs. 1 S. 1 BauGB
Definition
Ein Bebauungszusammenhang ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung eventuell vorhandener Baulücken den Eindruck der vermittelt. Gefordert wird eine tatsächlich aufeinanderfolgende, eben Bebauung.
Kontext
Wann ist ein Bebauungszusammenhang i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB gegeben?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.