Definition · Zivilrecht

Widerruf (§ 355 Abs. 1 S. 1 BGB)

Definition
Der Widerruf eines vertrages ist eine Erklärung des , durch die sich der von dem zwischen ihm und dem geschlossenen Vertrag lösen kann.
Erläuterung
Vertiefung
Eine Ausnahme vom Grundsatz der beidseitigen Vertragsbindung (pacta sunt servanda) bildet das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.
Klausurentipp
Achtung Verwechslungsgefahr: Strikt zu trennen sind der Widerruf des Verbrauchervertrags, der Widerruf eines schwebend unwirksamen Geschäfts (§§ 109, 178 BGB) und der Widerruf einer Willenserklärung (§ 130 Abs. 1 S. 2 BGB)!
Kontext
Was versteht man unter dem „Widerruf“ eines Verbrauchervertrags (§ 355 Abs. 1 S. 1 BGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.