Definition · Strafrecht

Wesentliche Abweichung vom Kausalverlauf (§ 15 StGB)

Definition

Eine Abweichung des wirklichen vom vorgestellten Kausalverlauf ist als wesentlich (im Sinne von vorsatzausschließend) anzusehen, wenn sie nicht mehr in den Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren liegt und somit eine andere Bewertung der Tat rechtfertigt.

Kontext

Was versteht man unter „wesentliche Abweichung vom Kausalverlauf“?

Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Schmidt, Strafrecht AT, 23.A. 2023, RdNr. 216f.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.