Definition · Strafrecht

Werturteile (§ 185 StGB)

§ 185 StGB § 186 StGB
Definition
Werturteile sind , die durch Elemente Überzeugung oder geprägt sind und deshalb nicht wahr oder , sondern je nach der Überzeugung nur oder richtig sein können.
Kontext

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.