Definition · Öffentliches Recht

Weltanschauung (Art. 4 Abs. 1 GG)

Definition

Der Begriff der Weltanschauung i.S.d. Art. 4 Abs. 1 GG meint eine areligiöse oder atheistische Sinndeutung der Welt.

Kontext
Definiere den Begriff „Weltanschauung“ (Art. 4 Abs. 1 GG):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 18.A. 2024, Art. 4 RdNr. 8.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.