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title: "Definition: Wehrlosigkeit (§ 211 Abs. 2 StGB)"
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language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Wehrlosigkeit (§ 211 Abs. 2 StGB)

## Definition

Wehrlos ist das Opfer, wenn es aufgrund seiner Arglosigkeit zur Verteidigung außerstande oder in seiner natürlichen Abwehrbereitschaft und Abwehrfähigkeit stark eingeschränkt ist.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/wehrlosigkeit-211-abs-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
