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title: "Definition: Wahndelikt (vor § 23 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/wahndelikt-vor-23-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Wahndelikt (vor § 23 StGB)

## Definition

Ein Wahndelikt liegt vor, wenn der Täter bei seinem Handeln von der <word idx="0"/> eines tatsächlich <word idx="1"/> Verbots ausgeht.

## Erläuterung

<vertiefung>Beim Wahndelikt liegt ein „umgekehrter Verbotsirrtum" vor. So wenig die Unkenntnis des Täters von der Existenz eines Verbotes (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/17.html" title="&sect; 17 StGB: Verbotsirrtum">§ 17 StGB</a>) Straflosigkeit zur Folge hat, ebenso wenig begründet umgekehrt der Glaube des Täters an ein vermeintliches Verbot dessen Strafbarkeit.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/wahndelikt-vor-23-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
