Definition · Strafrecht

Waffe (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB § 113 Abs. 2 StGB
Definition
Eine Waffe ist ein , der nach seiner Anfertigung dazu bestimmt und geeignet ist, auf mechanischem oder chemischem Wege zu verletzen
Kontext
Definiere den Begriff der „Waffe“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.